Unsere Regionalstelle

 
 

Kompetenter Ansprechpartner für alle Naturschutzthemen in der Region

 

Reaktivierung der Geinsheimer Wässerwiesen incl. 10 km Grabensystem (unser erstes "Großprojekt" ;-)

Themen:

  1. Früher

  2. Folgen für die Artenvielfalt

  3. Niedergang der Wässerwiesen

  4. Ausweisung zum Naturschutzgebiet "Lochbusch-Königswiesen"

  5. Größte Bedrohung des Gebietes: Austrocknung

  6. Gibt es eine Zukunft für die ehemaligen Wässerwiesen?

  7. Problem: woher soll das Wasser kommen?

  8. Messen ist Wissen! Umfangreiche Vorarbeiten des NABU Neustadt 

 

Position des NABU Neustadt/Weinstr. zur Reaktivierung der Geinsheimer Wässerwiesen

 

Links: 

Kartenmaterial aus dem Jahr 1896 über die Geinsheimer Wässerwiesengenossenschaft sowie die  Wiesenordnung aus dem Jahr 1901

 

 

 

 

So war es früher

Über Jahrhunderte war die geregelte Bewässerung der Wiesen in unserer relativ niederschlagsarmen Region (Vorder- und Südpfalz) eine wesentliche Grundlage der Landwirtschaft. Ziel war eine Verbesserung der Heuproduktion bezüglich Menge und Qualität, dabei spielte auch die Düngung mit dem damals z.T. noch stark mit Nährstoffen belasteten Wasser eine Rolle (es gab noch keine Kläranlagen!). Die ersten schriftlichen Belege gehen bis 1428 zurück (Dokumente der Queich-Wässerwiesen). Wesentliche Elemente dieser Systeme waren Ausleitungsbauwerke ("Bewässerungswehre") sowie Be- und Entwässerungsgräben. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war die Bewässerung oft genossenschaftlich organisiert.

Speyerbach 1759: komplexes System aus Be- und Entwässerungsgräben (Fotografie eines Kartenausschnitts, Landesarchiv Speyer (LASP,WW1/78/3); Foto: Martin Grund, NABU Neustadt)

Folgen für die Artenvielfalt

Durch dieses Bewirtschaftungsform ergaben sich weitreichende Folgen: das Mosaik aus wechselfeuchten Wiesen, zeitweise oder dauerhaft Wasser führenden Be- und Entwässerungsgräben war ein höchst vielfältiger Lebensraum für sehr viele Arten.

Niedergang der Wässerwiesen

Spätestens ab Ende des zweiten Weltkriegs kam es durch Umstrukturierung der Landwirtschaft (Verwendung von Kunstdünger, bessere Verdienstmöglichkeiten in der Industrie für ehemalige Kleinbauern etc.) zur Aufgabe der viele Jahrhunderte alten Tradition. Die letzte Bewässerung im Bereich der Geinsheimer Wässerwiesen soll um das Jahr 1973 stattgefunden haben (Aussage von Zeitzeugen im Jahr 2009). 

Das verbleibende Arteninventar war aber so bedeutend, dass Emil DISTER am 8.2.1976 den Antrag zur Ausweisung eines Schutzgebietes stellte. 

Ausweisung zum Naturschutzgebiet "Lochbusch-Königswiesen"

Die Ausweisung zum Schutzgebiet erfolgte am 24. Oktober 1983, die Schutzwürdigkeit des Gebietes wurde vor allem mit den reichen Vorkommen von Amphibien, seltenen krautigen Pionierpflanzen sowie des Wunderseggenriedes begründet.

Größte Bedrohung des Gebietes: Austrockung

Nur 11 Jahre später stellte der Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet (IUS Kandel, im Auftrag des LfUG Oppenheim) fest:

"Die Austrocknung nahezu des gesamten Gebietes stellt die schwerstwiegende Gefährdung für die Arten und Lebensgemeinschaften im Naturschutzgebiet "Lochbusch-Königswiesen" dar, weil die aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes wichtigsten und das Gebiet besonders kennzeichnenden Biotoptypen nur bei im Jahresverlauf überwiegendem Wasserüberschuß stabil bleiben."

Hier noch weitere Zitate:

Wiedervernässung durch Maßnahmen am Speyerbach und an den Gräben

“Die Wiedervernässung des gesamten Naturschutzgebietes "Lochbusch-Königswiesen" ist grundlegende Voraussetzung für den Erfolg der meisten Bemühungen zum Arten- und Biotopschutz des Gebietes. Sie kann durch (...) die Wiederaufnahme der Wiesenbewässerung mittels Gräben (…) erreicht werden.”

Entwicklungsziel: Gräben mit einer typischen Pflanzen- und Tierwelt

Die Bewässerungsgräben trugen früher wesentlich zum Feuchtcharakter des Gebietes bei. Die Wiederherstellung, Unterhaltung und Nutzung der Gräben als Bewässerungssystem kann einen wichtigen Beitrag zur Wiedervernässung des Naturschutzgebietes "Lochbusch-Königswiesen" darstellen."

Seitdem haben sich im Gebiet die Wasserprobleme noch deutlich verschärft!

Ohne Wasser keine Zukunft für die ehemaligen Wässerwiesen

Ab dem Jahr 2005 gab es durch NABU-Akteure verstärkte Überlegungen, ob und wie man die Wiesenbewässerung wieder reaktivieren könnte. Es gab zahlreiche Ortsbesichtigungen und Treffen mit Behördenvertretern, Wiesenbesitzern etc. Eines wurde dabei sehr schnell deutlich: das zentrale Problem war die Wasserbeschaffung.  

Das Gebiet wurde früher nahezu 100% mit Hilfe von 7 Bewässerungswehren aus dem Speyerbach versorgt. Sie liegen alle im Gebiet der Bewässerungsgenossenschaft und befinden sich heute (außer dem westlichsten Wehr Nr1) im Naturschutzgebiet. Ein 8. Wehr befand sich ca. 200 Meter oberhalb der Fronmühle (heute im Bereich der Baumschule Schibel), es ist noch fast perfekt erhalten.

Wichtige Standpunkte der Oberen Wasserbehörde

  • Geinsheim hat keine Wasserrechte für die Wiesenbewässerung mehr (aus nicht klar nachzuvollziehenden Gründen soll aus Sicht der Oberen Wasserbehörde Geinsheim bzw. die Wiesenbewässerungsgenossenschaft die alten Bewässerungsrechte verloren haben). 
  • Deshalb kann eine Wasserausleitung durch Queraufstau des Speyerbachs nicht mehr erfolgen. Es darf nur dann Wasser ausgeleitet werden, wenn der Speyerbach mehr als mittlere Wasserführung hat (größer als MQ) und gleichzeitig das Wasser frei, das heißt ohne Queraufstau, ausfließen kann.. 

    Das war das Fazit eines wichtigen Ortstermines am 14.6.2007 im NSG Lochbusch-Königswiesen, Wehr Nr 5 am Hirtenweg. Anwesende Behördenvertreter waren u.a.:

    Obere Wasserbehörde: Herr Bidinger
    Obere Naturschutzbehörde: Frau Münch
    Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach: Herr Reimann
    Gemeinde Haßloch: Frau von Lohr, Herr Bub
    Untere Naturschutzbehörde: Frau Conrad
    Kreisverwaltung Bad Dürkheim: Herr Meyer

     

 

Unser Weg zum Ziel: Messen ist Wissen

alternative Wasserausleitung zu den alten Bewässerungswehren r früheren Wehr

Im Jahr 2008 begann der NABU Neustadt mit Hilfe eines neuen Mitgliedes (Vermessungsingenieur) die Höhenverhältnisse auf ca. 3 km Länge entlang des Speyerbachs systematisch zu vermessen.

 

broblem: woher soll das Wasser kommen?

 

Kurze Darstellung der Position des NABU Neustadt/Weinstr. zur Reaktivierung der Geinsheimer Wässerwiesen (wird noch ergänzt, Stand Mai 2010)

1. Leichte Modifikation der früheren Bewässerungspraxis aus Artenschutzgründen notwendig

Früher wurde in einem kurzen Zeitraum meist eine recht große Wassermengen auf die Flächen geleitet (aufgrund der Wehrdimensionen ist zu vermuten, dass es sich z.T. durchaus um mehr als 300 l/s gehandelt haben kann!).

Diese Form der Bewässerung sollte aus Naturschutzgründen in einigen Punkten modifiziert werden. Gemeint ist hier vor allem die Menge des eingesetzten Wassers sowie die betroffene Flächengröße. Um Rücksicht auf schutzwürdige Arten zu nehmen, soll künftig eine relativ kleinparzellige Bewässerung mit deutlich kleineren Wassermengen als früher durchgeführt werden. Bestimmte Areale (z.B. mit Vorkommen seltener Vogel- oder Insektenarten , die durch die Bewässerung negativ beeinflusst werden könnten) können so gezielt ausgespart werden. 

2. Reaktivierung nur auf Teilflächen

Die Reaktivierung sollte nur auf ausgewählten und dafür besonders gut geeigneten Teilflächen durchgeführt werden. Positiv-Kriterien sind u.a.: 

  • keine ackerbauliche Nutzung
  • keine Vorkommen geschützer Arten, die durch die Bewässerung signifikant geschädigt werden könnten 

3. Reaktivierte Be- und Entwässerungsgräben sind wesentliche Elemente des Biotop- und Artenschutzes im NSG 

Wir unterstützen die Forderungen des Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG bezüglich der Gräben ganz ausdrücklich! Dabei halten wir es für möglich, dass künftig bestimmte Grabenabschnitte reaktiviert werden, ohne dass es in diesem Bereich zu einer Reaktivierung der Wiesenbewässerung kommt. Einige Gräben sollten nur zeitweise mit Wasser beschickt werden, andere Bereiche dagegen mit einer kleinen Wassermenge ganzjährig (unerlässlich z.B. für den Schutz der Helmazurjungfer in vollsonnigen Wiesengräben). 

4. Monitoring

Bevor ausgewählte Teilflächen in Absprache mit den Bewirtschaftern und Behörden wieder bewässert werdne, sollte eine Bestandserfassung der geschützten Arten vorgenommen werden.  Sämtliche Maßnahmen sollen bezüglich ihrer Auswirkungen sauber dokumentiert werden, die Anlage einiger Transsekte wäre wünschenswert.

5. Wiederbelebung der alten Wiesenbewässerungsgenossenschaft Geinsheim

Der NABU Neustadt initiierte in enger Absprache mit der Landwirtschaftskammer eine MItgliederversammlung der seit Jahrzehnten ruhenden Wiesenbewässerungsgenossenschaft Geinsheim (Treffen am 7. August 2009 im Pfarrheim, Blumenstraße 38, 67435 Geinsheim). Dabei wurde ohne Gegenstimme ein sechsköpfiges Gremium gewählt, das in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer, den Naturschutzbehörden und der Wasserwirtschaft eine neue zeitgemäße Satzung ausarbeiten soll.

Ziel ist die Überführung der Genossenschaft in einen modernen Wasser- und Bodenverband. Es wurde durch uns angeregt, dass der künftige Vorstand drittelparitätisch durch Vertreter aus Landwirtschaft, Naturschutz und Kommune besetzt wird. Vertreter der Landwirtschaft unterstützen diesen Vorschlag.

 

 

Umfangreiche Vermessungsarbeiten in einem Bereich über 3 km zwischen Fronmühle und Wehr Nr. 5 (Hirtenweg, NSG Lochbusch-Königswiesen), mit freundlicher Unterstützung durch das Vermessungsbüro Schweickart & Vatter

Montage, Einmessen und Datenerfassung von Hilfspegeln am Speyerbach in Absprache mit der Oberen Wasserbehörde

Ausarbeitung eines alternativen Wasserausleitungskonzeptes als Grundlage für das Gespräch am 25.11.2009 mit der Oberen Wasserbehörde (Regionalstelle Wasserwirtschaft Neustadt/Weinstraße, anwesende Behördenvertreter: Herr Jürgen Decker und Herr Albert Bidinger) wurde unser Kompromissvorschlag als prinzipiell genehmigungsfähig deklariert. Als positive Hauptargumente wurden besonders zwei Aspekte genannt: es handelt sich um ein nicht manipulationsfähiges Wasserabgabesystem, die Maßnahme ist für das Gewässer minimalinvasiv (da ohne Queraufstau - damit auch im Einklang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie).   Mehrere größere Ortstermine bzw. Gesprächstermine mit Behördenvertretern initiiert
Gesprächsrunde mit dem Golfclub Pfalz e.V. initiiert (zusammen mit Behördenvertretern der Stadt Neustadt/Weinstr.)
Montage und Einmessen von zwei Pegelmessstationen am Ölwiesengraben (Golfclub pfalz e.V., im Bereich Spielbahn 11) sowie am Kreuzgraben Brücke B39.

 

 


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